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Wohnungsmängel Gutachten: Mängel in Wohnräumen professionell von einem Gutachter erfassen lassen

Gutachter - Wohnungsmängel

Kurz erklärt:

Wohnungsmängel vom Experten begutachten lassen ist oft der einzige Weg in strittigen Fragen Klarheit zu bekommen. Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungsgrundsätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes. Der Gutachter zieht dementsprechende Schlussfolgerungen, die für jeden verständlich sein müssen.

Wohnungsmängel von einem Gutachter erfassen lassen

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Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit eines Gutachters wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Zertifizierung erreicht. Der Begriff Gutachten ist keine geschützte Bezeichnung. Wenn ein Gerichtsgutachter seine Expertise abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Ausarbeitung vor, wird von einem Privatgutachten.

Vermieter vs. Mieter

Wenn es keine Einigung über die Ursache eines Mangels in der Wohnung ergibt, ruft das den Gutachter auf den Plan. Dieser ist bei schriftlicher Anforderung schleunigst vor Ort und Stelle und schaut sich die Begebenheiten genauestens an, da die Kosten für beide Parteien immens ausfallen könnten.

Was sind Mängel?

Wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung von dem Zustand, in dem sich die Wohnung nach Vertrag befinden soll negativ abweicht, sind Mängel vorhanden.

Wohnungsmängel und Mietminderungen

Der Vermieter hat laut Gesetz dafür zu sorgen, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand übergeben wird. Mietpreiskürzungen sind dann möglich, wenn der Mieter den Vermieter darüber hinaus nicht schriftlich informiert.

Auf kleine Beeinträchtigungen kann keine Mietminderung folgen, da die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung nicht beeinträchtigt wird. Hier kann nur eine Reparatur verlangt werden. Wenn ein Mangel nicht schon bei Abschluss des Mietvertrags bekannt war, ist eine Minderung zulässig. Wenn der Vermieter den Mangel verschleiert oder gar verschweigt, besteht natürlich eine Ausnahme. Mehr Informationen >

Weiterzahlung der Miete

Mietminderungen stehen an, wenn ein Mangel vorliegt, der nicht vom Mieter verschuldet ist. Alles andere ist irrelevant. Zahlt der Mieter die Miete vollständig trotz bestehender Mängel, ist eine spätere Mietminderung ausgeschlossen. Deswegen ist es essenziell, dass der Vermieter bei einem Mangel direkt kontaktiert wird. Findet keine Reparatur statt, kann eine Mietminderung vorgenommen werden.

Gutachter-Kosten

Das exakte Honorar für einen Gutachter ist abhängig vom jeweiligen Verkehrswert einer Immobilie bzw. auch von dem Umfang eines Schadens. Beispiel: Bei einem Immobilienwert in Höhe von 500.000 € fallen in etwa 2000 € Honorarkosten für den Gutachter an. Des Weiteren muss der Anfahrtsweg bzw. eine Kilometerpauschale des Gutachters übernommen werden.

Keine Sorge um Kündigung

Bei Mängeln bestehen keine Befürchtungen, dass eine Kündigung ausgesprochen wird, da kein Verschulden des Mieters vorliegt. Zur Not besteht als festgelegter Beweis, die vom Gutachter erbrachte Leistung bzw. das Gutachten an sich. Bei gravierenden Mängeln kann der Mieter mit einer verkürzten Kündigungsfrist den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter den Mangel nicht beheben möchte.

Der Gutachter als verlässlicher Entscheidungshelfer

Gutachter sind eine verlässliche Option, um sich bei Diskussionen mit dem jeweiligen Vermieter zu helfen. Sie helfen dabei zu klären, wann und wodurch der Mangel entstanden ist und wer letztendlich die Kosten zur Beseitigung des Mangels tragen muss. Wichtig ist jedoch die Wahl des Gutachters. Man sollte deshalb Angebote vergleichen und auch darauf achten, dass die Anfahrtswege für den Gutachter überschaubar sind um eventuell entstehende Fahrtkosten zu sparen.

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