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KFZ Gutachten: Unverzichtbar im Falle eines Unfalls - Ob Unfallgutachten mit Schadenermittlung oder Bewertungsgutachten

Gutachter - KFZ und Unfallgutachten

Kurz erklärt:

Der KFZ Gutachter - unverzichtbar bei Unfällen, aber auch eine gute Wahl beim Gebrauchtwagenkauf. Fast jeder besitzt oder fährt heute ein Auto, aber ein Profi in Sachen Auto sind die wenigsten. Das ist bei dem hohen technischen Standard der Fahrzeuge heute auch kaum noch möglich.

Gutachten von Unfallschaden

Was also tun, wenn man genau wissen muss oder will, was ein Fahrzeug noch wert ist oder wie hoch die Unfallschäden am eigenen Pkw sind? Am besten beauftragt man einen unabhängigen Gutachter, der das Fahrzeug eingehend prüft und seine Erkenntnisse anschließend in einem schriftlichen Gutachten zusammenfasst.

Ein unverschuldeter Unfallschaden am eigenen Fahrzeug - ein klarer Fall für ein Unfallgutachten

Bei einem Unfall mit Schaden am eigenen Fahrzeug kommt man um die Beauftragung eines Gutachters nicht umhin. Ist der Pkw bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt worden, nimmt der Gutachter das Fahrzeug sorgfältig in Augenschein, dokumentiert alle Schäden und beziffert den Umfang der zu erwartenden Reparaturarbeiten oder ermittelt im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens sowohl den Restwert als auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Durch den Autounfall wurden beide Fahrzeuge beschädigt

All das ist notwendig, um die eigenen Ansprüche an die gegnerische Versicherung durchzusetzen und einen adäquaten Ausgleich für die erlittenen Schäden zu bekommen. Bei Unklarheiten oder strittigen Angaben zum Unfallhergang ist der Gutachter auch in der Lage, anhand der Schäden am Fahrzeug den Unfallhergang zu rekonstruieren und dem Auftraggeber so zu seinem Recht zu verhelfen. Im Falle eines Haftpflichtschadens ist die Inanspruchnahme eines Gutachters übrigens kostenlos, da sie von der gegnerischen Versicherung getragen werden muss.

Der Gutachter handelt immer im Interesse des Fahrzeughalters

Der Gutachter vertritt einzig die Interessen des Fahrzeughalters und ermittelt unter anderem zuverlässig:

  • das Ausmaß des Schadens
  • die Dauer des zu erwartenden Nutzungsausfalls
  • den Zeitwert des Fahrzeuges
  • den Restwert des Fahrzeuges
  • den Wiederbeschaffungswert
  • die zu erwartenden Kosten für die Reparatur

So ist für den Fahrzeughalter sichergestellt, dass er für alle Schäden am Fahrzeug, aber auch für den zu erwartenden Nutzungsausfall während der Reparatur oder Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs entschädigt wird. Die Wahl des Gutachters obliegt dem Fahrzeughalter, bei Haftpflichtschäden kann der Gutachter völlig frei gewählt werden und der Fahrzeughalter kann sich an den Gutachter seines Vertrauens wenden.

Besonderheiten bei Selbstverschulden und Kaskoversicherungen

Etwas anders ist die Situation bei Ansprüchen gegen die eigene Versicherung, wenn es um Schäden geht, die im Rahmen der Voll- oder Teilkaskoversicherung übernommen werden sollen. Natürlich muss auch hier erst mal ein Sachverständiger das Ausmaß der Schäden festhalten und beziffern, damit es überhaupt zu einer Schadensregulierung kommen kann.Allerdings kann der Fahrzeughalter hier den Gutachter nicht frei wählen, sondern muss zunächst einmal den von der Versicherung benannten Sachverständigen akzeptieren.

Der maßgebliche Unterschied ist, dass es sich bei Ansprüchen aus Kaskoversicherungen nicht um einen gesetzlich geregelten Haftpflichtschaden handelt nach dem Motto "Wer den Schaden verursacht, muss ihn auch bezahlen", sondern um einen zivilrechtlichen Vertrag mit der Versicherung.

Und die wird natürlich mit ihrem Gutachter erst mal versuchen, in ihrem eigenen Interesse zu handeln und den Schaden möglichst gering zu halten. Ist man mit dem Gutachten des von der Versicherung gestellten Sachverständigen allerdings ganz und gar nicht einverstanden, gibt es natürlich immer die Möglichkeit, von dem Gutachter seines Vertrauens ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

Der Gutachter beim Gebrauchtwagenkauf und -verkauf

Ein Gutachten für Gebrauchtwagen erstellen lassen

Auch beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchten ist es durchaus sinnvoll, die Dienste eines Gutachters in Anspruch zu nehmen. Als Käufer ist man mit einem Gutachter, der den Wagen vor dem Kauf durchcheckt, auf der sicheren Seite und vor bösen Überraschungen gefeit, gerade wenn man kein Spezialist in Sachen Autos ist.

Als Verkäufer kann es auf dem großen und oft unübersichtlichen Gebrauchtwagenmarkt durchaus von Vorteil sein, sich mit einem Gutachten zum Zustand des Gebrauchten von der Masse der Verkäufer abzuheben und so einen guten Preis für einen guten Pkw zu erzielen.

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