Einen Treppenlift finanzieren - so gehts
Wer im Alter Probleme beim Treppensteigen hat, wird die Investition in einen Treppenlift nicht bereuen. Die Einschränkung der Mobilität im eigenen Zuhause ist für betroffene Personen oft sehr ärgerlich, denn besonders in den eigenen vier Wänden möchte man nicht ständig auf die Hilfe Anderer angewiesen sein. Umso schöner, dass es die Möglichkeit gibt, sich den oft kostenintensiven Treppenlift zu finanzieren.
Die besten Möglichkeiten der Finanzierung
Treppenlifte sind eine wahre Bereicherung für den Alltag, doch Betroffene stellen sich oft die Frage, wie sie ihren Treppenlift finanzieren können, denn dieser kann je nach Ausstattung mehrere Tausend Euro kosten. Um sich einen Überblick zu verschaffen, finden Sie hier mehrere Möglichkeiten sich Ihren eigenen Treppenlift zu finanzieren. Zur Auswahl stehen eine Reihe von Möglichkeiten für eine Treppenlift Finanzierung:
Mieten statt kaufen
Sich einen Treppenlift zu mieten, stellt eine vorerst kostengünstigere Variante dar und ist mit einem monatlichen Preis von ungefähr 50 bis 150 Euro eine sehr beliebte Alternative zum Neukauf. Ein weiterer Vorteil bei dieser Variante ist, dass Kosten wie Wartung oder Reparatur im monatlichen Mietpreis mit inbegriffen sind.
Gebraucht statt neu
Mittlerweile kann man viele Dinge aus zweiter Hand kaufen. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihren Treppenlift. Hier sparen Sie oft sehr viel Geld und erhalten trotzdem ein Produkt, welches noch in einem sehr guten Zustand ist. Vor dem Kauf sollten Sie jedoch auf jeden Fall einen Fachmann zurate ziehen, der den Verschleißgrad, etwaige Reparaturen und den tatsächlichen Wert einschätzen kann.
Zuschuss durch die Pflegekasse
Auch mithilfe der Pflegekasse ist eine Finanzierung möglich. Ab Pflegestufe 1, ist die Pflegekasse zwar nicht zum Zuschuss verpflichtet, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit des Zuschusses sehr hoch. Einen Antrag können Sie einfach und formlos bei Ihrer Krankenkasse stellen. Der medizinische Dienst der Krankenkasse entscheidet dann zusammen mit der Pflegekasse über die Notwendigkeit Ihres Treppenlifts.
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
Wer einen Treppenlift braucht, ist nicht unbedingt alt. Oft sind die Gehbeschwerden beim Treppensteigen auch das Resultat eines beruflichen Unfalls, der die betroffene Person einschränkt. Für diese Fälle ist die Berufsgenossenschaft Ihr richtiger Ansprechpartner. In der Regel übernimmt diese die vollständige Finanzierung. Gleiches gilt auch für Verletzungen, die durch Kriegs- oder Wehrdiensteinsätze geschehen sind.
Kostenübernahme durch die Sozialversicherung
Zwar ist es theoretisch möglich auch durch die Sozialhilfe einen vollen Kostenzuschuss zu bekommen, jedoch gilt diese erst wortwörtlich „in letzter Instanz“. Die Sozialhilfe kann erst zuständig sein, wenn wirklich alle anderen Anlaufstellen die Kostenübernahme ausschließen.
Garantieren Sie sich Barrierefreiheit
Bevor Sie sich Ihren Treppenlift finanzieren, informieren Sie sich genau über die verschiedenen Arten und Montage. Zum einen gibt es die klassischen Sitzlifte, welche wohl zu den bekanntesten Varianten zählen.
Hier handelt es sich um eine Art Stuhl, welcher ins Treppenhaus montiert und integriert wird. Eine andere Möglichkeit, die jedoch vorwiegend für Rollstuhlfahrer infrage kommt, ist der Plattformlift. Der Rollstuhlfahrer kann hier auf eine Plattform fahren, wird gesichert und kann so die verschiedenen Höhenunterschiede überwinden.
Außerdem gibt es noch den Hublift, welcher dem Plattformlift sehr ähnelt, meistens aber nur verwendet wird, um kleinere Höhenunterschiede zu überwinden. Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden, ein Treppenlift wird Ihnen den Alltag nicht nur erleichtern, sondern auch mehr Lebensqualität bringen.
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