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Die Abschreibung der Investition Solaranlage

Solaranlagen richtig abschreiben und Steuern sparen. Wer Solaranlagen kauft oder installiert, sollte sich auch rechtzeitig und umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Abschreibung informieren.

Solaranlagen amortisieren sich nicht nur während ihrer Betriebsdauer und bescheren dem Besitzer attraktive Renditen; mit der Installation von Solaranlagen lassen sich zudem erheblich Steuern sparen.

Das Finanzamt fordert zwar seinen Anteil vom erwirtschafteten Gewinn, beteiligt sich aber auch an den Investitionen. Bezahlt der Anlagenbesitzer Lohn- und Einkommenssteuer, kann er die Anschaffungskosten und Betriebskosten der Solaranlagen steuerlich geltend machen.

Verschiedene Möglichkeiten der Abschreibung von Solaranlagen

Es existieren unterschiedliche Möglichkeiten, um Solaranlagen abzuschreiben. Dies gilt für alle Arten von Solaranlagen; unabhängig davon, ob sie auf dem Dach aufliegen, auf dem Dach fest installiert oder auf Freiflächen montiert sind. Folgende Abschreibungsmöglichkeiten bieten sich dem Besitzer von Solaranlagen an:

  • Investitionsabzug: Beim Investitionsabzug schreibt der Besitzer 40 Prozent des Nettoverkaufspreises der Anlage sofort ab.
  • Sonderabschreibung: Die Sonderabschreibung lässt eine Abschreibung von 20 Prozent des Nettoverkaufspreises innerhalb der ersten fünf Jahre der Betriebsdauer zu.
  • Lineare Abschreibung: Bei der linearen Abschreibung schreibt der Anlagenbesitzer 20 Jahre lang in regelmäßigen Zeitabständen jeweils fünf Prozent des Nettowerts ab, der nach Abzug der Investition und Sonderabschreibung übrig ist.

Alle genannten Abschreibungsmöglichkeiten lassen sich miteinander kombinieren. Darüber hinaus erstattet das Finanzamt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent zurück.

Ebenfalls lassen sich sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit den Solaranlagen entstehen, steuerlich anrechnen. Hierzu zählen beispielsweise Materialkosten für die Reinigung und Sicherung der Anlage sowie Kosten für Leitern oder Dachrenovierungen.

Der Investitionsabzug: Details und Beispiel

Beim Investitionsabzug ist es wichtig zu wissen, dass dieser im Vorfeld der Anschaffung von Solaranlagen geltend gemacht werden muss. Hier ist eine Vorlaufzeit von ein bis drei Jahren angebracht. Dann lassen sich 40 Prozent der kalkulierten Investitionskosten für die Anlage abschreiben. Ein Beispiel:

  • Planung der Anschaffung einer Solaranlage im Wert von 100.000 Euro während des kommenden Jahres
  • Anmeldung der Anschaffung beim Finanzamt im Vorjahr. Zu diesem Zeitpunkt werden die Investitionskosten bereits steuerlich berücksichtigt.
  • Abschreibung: Im genannten Vorjahr werden 40.000 Euro steuerlich geltend gemacht. Diese 40.000 Euro sind 40 Prozent der Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 100.000 Euro.

Die Sonderabschreibung: Details und Beispiel

Bei der Sonderabschreibung werden die Investitionskosten im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht. Wahlweise lässt sich die Anlage auch während der vier Folgejahre nach der Anschaffung abschreiben. Insgesamt hat der Anlagenbesitzer demzufolge fünf Jahre Zeit, um die Anlage abzuschreiben. Dabei werden insgesamt 20 Prozent der Investitionssumme angerechnet. Ein Beispiel:

  • Anschaffung einer Solaranlage im Wert von 100.000 Euro während des laufenden Jahres
  • Anmeldung der Anschaffung beim Finanzamt im selben Jahr. In diesem Jahr werden die Investitionskosten bereits steuerlich berücksichtigt.
  • Abschreibung: Im genannten Jahr werden 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht. Diese 20.000 Euro sind 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 100.000 Euro.

Die lineare Abschreibung: Details und Beispiel

Bei der linearen Abschreibung werden die Investitionskosten der Solaranlagen auf deren Betriebsdauer umgelegt. Der Anlagenbesitzer schreibt jährlich jeweils fünf Prozent des Nettowerts über eine Betriebsdauer von 20 Jahren hinweg ab. Ein Beispiel:

  • Anschaffung einer Solaranlage im Wert von 100.000 Euro während des laufenden Jahres
  • Anmeldung der Anschaffung beim Finanzamt im selben Jahr. Ab diesem Jahr werden die Investitionskosten bereits steuerlich berücksichtigt.
  • Abschreibung: Ab dem genannten Jahr werden 20 Jahre lang jährlich 500 Euro steuerlich geltend gemacht. Diese 500 Euro sind fünf Prozent der Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 100.000 Euro.
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