Die Grundstücksverwaltung leicht gemacht: Informieren und unverbindlich Angebote erhalten
Hausverwaltung - Grundstücksverwaltung
Kurz erklärt:
Die Grundstücksverwaltung von Immobilien. Für die eigenen Immobilien ist es von besonders hoher Wichtigkeit eine kompetente Verwaltung sowie Betreuung für die eigenen Grundstücke und weitere Dienstleistungen der Immobilienwirtschaft zu finden.
Wichtig ist es darauf zu achten, dass das Personal der Immobilienverwaltung regelmäßige Aus- und Weiterbildung erhält sowie über die benötigte Ausstattung verfügt.
Die Wahl der richtigen Verwaltung
Falls Sie Geld einsparen möchten, sollte darauf geachtet werden, dass meist kleine und neu gegründete Unternehmen eine geringere Vergütung für Tätigkeiten der Grundstücksverwaltung verlangen.
Dies liegt daran, dass mit geringen Preisen versucht wird, einen Kundenstamm aufzubauen, um das Unternehmen stabilisieren zu können.
Die Kosten der Grundstücksverwaltung
Die Höhe der Verwaltungskosten ist abhängig von der Größe, Lage und Vermietbarkeit der Immobilie. Hierbei gilt der Grundsatz, dass je größer das Haus ist, desto günstiger die Mietkosten pro Einheit. Bei in etwa 100 Mietwohnung können die Kosten 10 Euro pro Einheit betragen.
Bei zum Beispiel zwei Mietwohnungen können die Verwaltungskosten 50 Euro hoch sein. Oft wird es jedoch so gehandhabt, dass das Verwaltungshonorar prozentual von den Mieteinnahmen errechnet wird.
Dies sorgt für den Vorteil, dass die Verwaltung immer im Sinne der Mieter und des Vermieters durchgeführt wird. Ein Beispiel für prozentuale Verwaltungskosten sind 7% der Kaltmiete als Verwaltungskosten zu nutzen. Natürlich ist es auch möglich, 5 % der Warmmiete als Grundlage heranzuziehen.
Ein Preisvergleich wird stets empfohlen, um liquide Mittel einsparen zu können. Die einfachste Methode des Preisvergleichs ist es das Internet zu nutzen. Zudem können Informationen über das Telefon oder den Postverkehr erfragt werden. Es kommt nicht selten vor, dass die Preise der Hausverwaltung starke Preisschwankungen haben.
Die Aufgaben der Verwaltung
Eine Grundstücksverwaltung wird dafür genutzt die technische, rechtliche sowie kaufmännische Verwaltung für eine oder mehrere Immobilien zu übernehmen.
Die Aufgaben, welche die Verwaltung zu erledigen hat, werden zwischen der Verwaltung und dem Immobilienbesitzer ausgehandelt. Deshalb ist es wichtig, für jede Immobilie die passende Hausverwaltung zu finden. Einige Beispiele für die Aufgaben einer Grundstücksverwaltung sind:
- die Optimierung und Gestaltung von Mieten oder Mietverträgen
- das Erstellen einer Rechnung zu Händen des Immobilienbesitzers
- das Bezahlen der Kosten von anfallenden Rechnungen im Auftrag des Eigentümers
- Zahlungen und Leistungen zu bewirken
- die Kontrolle sowie Inbetriebhaltung von allen im Haus befindlichen Einrichtungen
- Wartungen, Inspektionen sowie Reparaturen von Einrichtungen
- das Durchführen von Wohnungsübergaben sowie Neuvermietungen
Die genannten Aufgaben der stellen nur einen Auszug aus den Pflichten dieser dar. Da die Aufgaben individuell auf den Eigentümer abgestimmt sind, ist es nicht möglich, alle genau darzulegen.
Wichtige Grundsätze der Grundstücksverwaltung
Jede Verwaltung hat Grundsätze zu befolgen. Diese sind wichtig um eine problemlose sowie gute Hausverwaltung zu gewährleisten.
Die Gelder des Eigentümers müssen von den Geldern der Verwaltung getrennt sein. Dies bedeutet, dass der Verwalter kein Eigenkonto führen darf, auf welchem sich Gelder des Eigentümers befinden. Zur Verwaltung der Gelder ist ein offenes Fremdkonto einzurichten.
Die Besonderheit hierbei ist, dass der Eigentümer der Inhaber dieses Kontos ist und die Hausverwaltung die Verfügung besitzt. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Verfügung über die finanziellen Mittel einzugrenzen.
Der Eigentümer kann ab einer gewissen Summe verlangen, dass der Verwalter eine Zustimmung der Durchführung der Transaktion bei ihm beantragt. Wichtig ist es zu wissen, dass über Darlehen oder die Anlage von Geldern durch den Hauseigentümer entschieden wird.
Die Verwaltung hat die Aufgabe einen jährlichen Wirtschaftsplan und Rechnungslegung anzufertigen. Zudem muss mindestens einmal jährlich eine Versammlung von den Wohnungseigentümern erfolgen.
Der individuelle Verwaltungsvertrag zwischen Eigentümer und Verwalter enthält weitere Verpflichtungen der Hausverwaltung. Es ist von hoher Wichtigkeit die Beschlüsse der Eigentümer zu beachten.